Die ersten zwei Monate kann kostenlos ein „Schnuppertraining“ besucht werden. Das Training findet in der Regel zweimal wöchentlich statt, die Trainingszeiten findest Du hier.
Eine feste Größe um das Vereinsleben aufrecht zu erhalten ist der Mitgliedsbeitrag. Der EBV hat seit Jahren einen stabilen Betrag, der nur durch die Mitgliederversammlung, dem höchsten Gremium des Vereins, verändert werden kann. Die Beiträge werden im Allgemeinen durch ein Lastschriftverfahren, aber auch durch eine Konto-Überweisung vierteljährlich entrichtet. Die Termine sind immer zum 1. der Monate Januar, April, Juli und Oktober für das laufende Vierteljahr. 95% aller Vereinsmitglieder nutzen die Möglichkeit der Lastschrift. Die Höhe des Beitrages richtet sich sowohl nach dem Alter als auch nach dem Einkommen des Mitgliedes. Unser Verein erhebt folgende Beiträge:
- die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,00 Euro (ermäßigt 10,00 €)
- der Vierteljahresbeitrag für Schüler (bis U 20) und Studenten in Höhe von 42,00 Euro (14 Euro je Monat; ermäßigt 7,00 € je Monat) und für Lehrlinge und Erwachsene beträgt er für ein Vierteljahr 54,00 Euro (18,00 Euro je Monat).
- eine halbjährliche Meldegebühr von 8,00 Euro (bis zur Altersklasse U 20) bzw. 10,00 Euro (ab Altersklasse Lehrlinge U 20 und Erwachsene). Diese Gebühr wird immer im Januar und Juli erhoben.
- eine jährliche Kampfrichtergebühr in Höhe von 20,00 Euro, die immer im Januar zu entrichten ist. Diese Kampfrichtergebühr wird ab der Altersklasse U 11 (und dann erst im folgenden Monat Januar) erhoben. Sie ist mit einer zu bestehenden Kampfrichterlizenz verbunden und ist nicht übertragbar.
- eine einmalige Kaution für die Spielerkleidung, für das Warmup-Shirt und ein Trainingshirt sowie evtl. einer grauen Überziehjacke in Höhe von 50,00 Euro. Wenn das Mitglied aus dem Verein austritt wird diese Gebühr gegen Vorlage eines Scheines (A 5 aus dem Vereinshefter) zurück gezahlt.
Nun zu einigen versicherungstechnischen Fragen:
- Jedes Mitglied ist bei jeder sportlichen Veranstaltung, die mit dem Verein zusammenhängt, durch den Mitgliedsbeitrag versichert. Diese Versicherung läuft über den Landessportbund.
- Viele Mitglieder bzw. deren Eltern haben eine private Versicherung, eine private Vorsorge gegen Unfälle, getroffen, die zusätzlich schützt.
- Wenn Eltern mit ihrem Privatfahrzeug andere Kinder unseres Vereins zu Auswärtsspielen bzw. -turnieren mitnehmen, so sind alle mitfahrenden fremden Kinder über die Insassenversicherung versichert. Natürlich sind auch der Fahrer und das eigene Kind versichert.
Wenn vom Mitglied die Absicht besteht, dem Verein nicht mehr angehören zu wollen, muss das schriftlich an den Vorstand des EBV 1971 e.V. rechtzeitig vor dem jeweilig möglichen Zeitpunkt für den Austritt per 31.12. bzw. per 30.06. eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Dazu bitte das Antragsformular auf Austritt (Download siehe unten) verwenden.
Alle Formulare zum Ein- und Austritt in den EBV 1971 e.V. stehen hier zum Download im PDF-Format bereit. Diese sind ausgefüllt an den
Eisenhüttenstädter Basketball Verein 1971 e.V.
Marcus Vorhoff Marienstr.2
15890 Eisenhüttenstadt
per Post oder per Mail (siehe unten) zu senden oder einem Trainer bei einer Trainingseinheit zu übergeben.
(Aktualisiert im Februar 2025)
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Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Herr Marcus Vorhoff
1.Vorsitzender
Tel: +49 176 4190 4309
E-Mail: marcus.vorhoff@web.de